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Gefahrenhinweise

BIC Feuerzeuge und -Gebrauchsfeuerzeuge erfüllen die Anforderungen der Verordnung (EG) 1272/2008.
BIC -Feuerzeuge und -Gebrauchsfeuerzeuge sind Artikel, und fallen als solche nicht unter diese Verordnung.

Elektronische Feuerzeuge (Modelle J38 und J39) und Gebrauchsfeuerzeuge (Modelle U140 und U140 Flex) enthalten PZT (Blei-/Titan-/Zirkonoxid, CAS-Nr. 12626-81-2) in einer Konzentration von über 0,1% (Gewicht/Gewicht). Da sich diese Substanz durch Schmelzen in einer Keramik im Piezo-Mechanismus, welcher wiederum im Feuerzeugkörper untergebracht ist, sammelt, ist sie für den Verbraucher nicht zugänglich. Daher sind diese Produkte für den Verbraucher völlig gefahrlos nutzbar. Nach Kenntnis von BIC besitzen alle auf dem Markt verkauften elektronischen Modelle dieselben Eigenschaften.